Allgemeine Servicebedingungen 


1. Allgemeines 

1. Die Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen bilden einen festen Bestandteil jedes zwischen der Grand Cru Coffee AG und einem Kunden
     abgeschlossenen Vertrags. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf unserer Homepage als PDF-Datei einsehbar.

2.  Service-Dienstleistungen sind Installationen, Wartungen oder Störungsbehebungen, die ausserhalb von Garantiefällen oder Serviceverträgen erbracht werden.
     Die Aufträge können durch Grand Cru Coffee AG selber oder beauftragte Dritte erfüllt werden.

3. Der Service-Auftrag kommt mit Unterzeichnung eines Bestellscheines oder Zustellung der Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit der Service-Erbringung, zustande.
     Der Kunde garantiert den ungehinderten Zugang zu den Maschinen.

4. Austauschteile gehen entschädigungslos in das Eigentum von Grand Cru Coffee AG über. Wird nicht schriftlich etwas anderes vereinbart, werden Services gemäss
    den bei Auftragsannahme aktuellen Ansätzen erbracht.

5. Die Gewährleistung bei der Service-Erbringung beschränkt sich auf die Störungsbehebung sowie auf die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit
    des dem Baujahr und Ausstattung entsprechendem Standards des einzelnen Gerätes. Jede weitergehende Garantie oder Gewährleistung und Haftung wie zum Beispiel
    entgangener Gewinn ist ausgeschlossen.

6. Grand Cru Coffee AG entscheidet zwischen einer Reparatur, einem Austausch oder Ersatz der Kaffeemaschine.

7. Die Rechnung für das jeweilige Service-Paket ist jährlich im Voraus zu begleichen und innert 10 Tagen zahlbar.

8. Grand Cru Coffee AG behält sich vor, im wiederholten Falle eines Zahlungsrückstandes den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.


2. Wasserhärte, Bedienung und Pflege 

9. Grundsätzlich ist für jede Kaffeemaschine mit Festwasseranschluss oder ohne Festwasseranschluss (mit Kanister & Pumpe) ein externer Wasserfilter zur Wasser-
     aufbereitung zu installieren. Sofern der Wasserfilter selbständig gewechselt wird, ist zu gewährleisten, dass die
Wasserhärte nicht höher als 8° dH (deutsche
     Karbonathärte)
ist. Sofern diesem Umstand nicht Rechnung getragen wird, übernimmt Grand Cru Coffee AG keine Garantie auf alle wasserführenden Maschinenteile
    und daraus resultierenden
 Störungen.

10. Der Kunde sorgt für eine ordnungsgemässe Bedienung und Pflege der Maschine gemäss Bedienungsanleitung und Pflegevorschriften.

11. Für kleinere Kaffeemaschinen oder Kapselgeräte mit integriertem Wassertank (ohne fest installierten Brita-Filter) sind zwingend die empfohlenen Wasserfilter
       einzusetzen und in Abhängigkeit der spezifischen Wasserhärte am Kaffeebezugsort sowie den konsumierten Kaffeebezugsmengen zu wechseln. Je nach Modell
       ist die Kaffeemaschine gemäss Herstellerangaben zu entkalken. 


3. Serviceangebote 

12. Die folgenden Service-Pakete stehen für unsere Kaffeemaschinen in der Werkstatt oder vor Ort zur Verfügung (Bezüge in Tausend pro Jahr):
       -  Service in der Werkstatt (Kaffeemaschinen mit integriertem Wassertank oder nach Vereinbarung)
       -  Nach Aufwand (mit oder ohne Abonnement)
       -  Wartungs-Paket (bis 20', 25' oder 30' Bezüge je nach Modell)
       - 
Sorglos-Paket (bis 20', 25' oder 30' Bezüge je nach Modell)
       - 
Sorglos-Paket plus (25' bis 45' oder 30' bis 50' Bezuge, für vereinbarte Modelle, ansonsten nach Aufwand)

13. Für alle Kunden steht der Kundendienst während der normalen Arbeitszeit (vgl. Ziffer 28) kostenlos zur Verfügung.

14. Sofern kein Wartungs-, Sorglos- oder Sorglos-Paket plus gewählt wird, wird die Arbeits- und Reisezeit (inkl. Fahrzeugentschädigung) mit CHF 158.00 (exkl. MWST,
      Stand 06.2023) pro Stunde verrechnet sowie das Material nach Aufwand. Zudem werden die Reinigungstabletten sowie der Wasserfilter verrechnet.

15. Kaffeemaschinen mit Wartungs- und Sorglos-Paket müssen sich bei Vertragsbeginn in einwandfreiem Zustand befinden. Für Maschinen, welche länger als
       sechs Monate in Betrieb sind, wird ein Service nach Aufwand ausgeführt, welcher zusätzlich zur Pauschale verrechnet wird.

16. Von kleinere Kaffeemaschinen und Kapselmaschinen verweisen wir auf die Serviceleiestungen von Drittanbietern, sofern nicht explizit erwähnt wird, dass der
       Service nicht durch uns ausgeführt wird.


4.
Umfang Wartungs-, Sorglos- und Sorglos-Paket plus

17. Für das Wartungs-Paket, Sorglos-Paket und Sorglos-Paket plus wird ein grosser Service pro Jahr durchgeführt. Für unsere Kaffeemaschinen (vgl. Ziffer 18 – 24)
       
beinhaltet dies die Revision der Zentraleinheit:
       –  Überprüfen, revidieren oder ersetzen der Ventile, Mahlmesser, Ausläufe sowie Instant Komponenten
       -  Entkalken der wassertragenden Teile, sofern die Wasseraufbereitung gemäss Ziffer 9 - 10 gewährleistet ist
       -  Einstellen der Maschine nach Ihrem Geschmack.

18. Im Sorglos-Paket und Sorglos-Paket plus ist der Ersatz der Verschleissteile wie für Mahlmesser, Brüher & Thermoblock für Kaffeemaschinen inbegriffen
       (Bezüge in Tausend pro Jahr):
       -  Sorglos-Paket (20', 25' oder 30' Bezüge je nach Modell) 
       -  Sorglos-Paket plus (25' bis 45' oder 30' bis 50' Bezuge für vereinbarte Modelle, ansonsten nach Aufwand) 

19. Sofern mehr Tassen als im Sorglos-Paket plus konsumiert werden, kann eine kundenspezifische Vereinbarung in Abhängigkeit der jeweiligen Kaffeemaschine,
      der Lages des Standortes (Anfahrtszeiten), mit oder ohne Kaffeebezug von Grand Cru Coffee AG und der Anzahl konsumierten Tassen vereinbart werden.

20. Das Beheben allfälliger Störungen sowie die Arbeits- und Reisezeit (inkl. Fahrzeugentschädigung) ist im Preis inbegriffen.

21. Der Ersatz von Kleinteilen ist im Preis inbegriffen.

22. Die Reinigungstabletten sowie der Wasserfilter sind im Preis inbegriffen.

23. Sofern der Boiler oder Ventile von Kaffeemaschinen mit integriertem Wassertank verkalkt sind, können diese Aufwendungen trotz Wartungs- und Sorglos-Paket
     in Rechnung gestellt werden, falls die Wasseraufbereitung gemäss Ziffer 9 - 11 nicht gewährleistet werden.

24. Sofern für den Betrieb oder den Service eines Zahlsystems externe Kosten oder ausserordentliche Aufwendungen entstehen, können diese dem Kunden
       weiterverrechnet werden.

25. Für kleinere Kaffeemaschinen oder Kapselmaschinen erfolgt der Service grundsätzlich nach Aufwand durch Grand Cru Coffee oder den jeweiligen Drittanbieter. 


5. Zusatzdienstleistungen (nicht gedeckte Leistungen) 

26. Die Behebung von Schäden und der Ersatz von Bauteilen der Maschine, die nötig geworden sind, infolge unsorgfältiger beziehungsweise zweckwidriger Behandlung
      der Maschine, mangelnder Pflege, Versagen der Strom- oder Wasserzufuhr, Blitzschlägen, Diebstahl oder anderer aussergewöhnlicher Einwirkungen wie Fremdkörper
      in der Mühle.

27. Die Behebung von Schäden und/oder Ersatz von Bestandteilen der Maschine, die nötig geworden sind, weil der Kunde selbst oder eine Drittpartei Reparatur- und
      Wartungsarbeiten an der Maschine, ohne unsere ausdrückliche Anweisung vorgenommen hat.

28. Aufwendungen, infolge verlangter Standortveränderung der Maschine, werden separat verrechnet.

29. Neueinstellung der Maschine, aufgrund eines Produktwechsels (Kaffeesorte oder Zutaten) oder Änderung der Füllmengen, werden separat verrechnet.

 

6. Bereitschafts- und Reaktionszeit 

30. Grand Cru Coffee erbringt die Serviceleistungen innerhalb der normalen Arbeitszeit (Bereitschaftszeit) wie folgt:
      -  Mo. bis Do.: 07.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr
      -  Fr.: 07.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr.

31. Die Parteien können die Behebung von Störungen ausserhalb der Bereitschaftszeit zu den dann zumal geltenden Ansätzen des Dienstleisters für Überstunden
      beziehungsweise. Nacht- oder Sonntagsarbeit vereinbaren.

32. Totalausfälle für Kaffeemaschinen mit garantiertem Service vor Ort werden in der Regel innert 24 Stunden nach Eingang der Störungsmeldung vor Ort behoben.

33. Sofern für kleinere Kaffeemaschinen oder Kapselgeräte der Service explizit durch Grand Cru Coffee bestätigt worden ist, gelten die jeweils definierten Standardzeiten.

34. Der Service für kleinere Kaffeemaschinen oder Kapselgeräten wird grundsätzlich von Drittanbietern im jeweiligen Servicecentrum ausgeführt. Es gelten die erwähnten
       Standardzeiten der Drittanbieter und die
jeweiligen Service-Bedingungen gemäss der Auftragsbestätigung.

7. Vertragsanpassungen 

35. Bei Vertrags- insbesondere Preisanpassungen auf Beginn einer neuen Vertragsperiode kann der Abonnent innert Tagen nach Erhalt der Rechnung mit schriftlicher
       Kündigung vom Vertrag zurücktreten, falls er/sie mit der Anpassung nicht einverstanden ist. Sollten während dieser Zeit bereits Servicearbeiten ausgeführt worden
       sein, werden diese zu den dannzumal gültigen Ansätzen in Rechnung gestellt.

36. Diese Servicebedingungen treten mit Unterzeichnung beider Parteien für den definierten Zeitraum in Kraft.

37. Beide Parteien sind berechtigt, den Servicevertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten mittels eingeschriebenem Brief, auf den Beginn des nächsten
       Vertragsjahres, zu kündigen.

38. Grand Cru Coffee AG kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen, wenn die Maschine(n) durch nicht autorisierte Personen gewartet oder abgeändert werden.
       Eine Rückforderung von bereits bezahlten Servicegebühren, durch den Kunden, ist nicht möglich.

39. Grand Cru Coffee AG behält sich vor, für Kaffeemaschinen keine neuen Service-Verträge auszustellen, beziehungsweise diese zu kündigen oder den Service einstellen:
     Bologna 
Touch, Sanremo Pro, Bari Pro oder ähnliche Modelle sieben Jahre nach Installation.
     - 
Olbia Touch, Olbia Fresh und Como Pro fünf Jahre nach Installation.
     -  Alle übrigen Geräte gemäss Garantien des Drittanbieters oder des jeweiligen Herstellers. 

40. Der Kunde kann diesen Servicevertrag mit Grand Cru Coffee an Dritte übertragen, je nach Standort und Anfahrzeiten werden Zusatzkosten verrechnet. Eine
       Rückerstattung für noch nicht erbrachte Leistungen ist ausgeschlossen.


8. Recycling und Entsorgung 

41. Unsere Dienstleistung beinhaltet die Rücknahme der nicht mehr benötigten Maschinen. Gegenüber den Behörden haben wir uns verpflichtet, dass wir alle
      Kaffeemaschinen kostenlos und fachgerecht entsorgen.

42. Unser Grand Cru Coffee Rücknahmesystem stellt die industrielle Wiederverwendung der Materialien und eine umweltschonende Entsorgung der von uns vertriebenen
       Kaffeemaschinen sicher.

43. Kleinere Kaffeemaschinen oder Kapselmaschinen können kostenlos an Recycling-Stellen entsorgt werden.

 

Wir wünschen Ihnen genussreiche Kaffeemomente:
Dein täglicher Genuss!

© Elgg (ZH), 14. Juni 2023, Grand Cru Coffee AG

 

TOP